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Garantie
Für zahnärztliche Arbeiten beträgt die Garantiezeit 5 Jahre.
In allgemeiner Sprache sprechen wir über die Garantiezeit von Zahnbehandlungen oder einfach als Garantie, aber die Garantie besteht rechtlich nicht wirklich. Rechtlich ist die Gewährleistungsfrist (die Dauerhaftigkeit der geleisteten Arbeit) die Gewährleistung.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beträgt dieser Zeitraum in der Regel 2 Jahre. Wir haben beschlossen, diese Garantiezeit auf fünf Jahre zu verlängern, damit unsere Patienten von finanzieller Sicherheit profitieren können. Die Schöne Zähne Klinik bietet eine so hochwertige Zahnbehandlung, dass wir eine viel längere Garantiezeit anbieten können.
Da Zahnbehandlungen an lebenswichtigen Geweben durchgeführt werden, gibt es einige Ausnahmen, für die die Garantie nicht gilt, wie zum Beispiel:
- Provisorische Restaurationen
- Wenn einige der Behandlungen von einem anderen Zahnarzt durchgeführt wurden, der nicht unserer Klinik angeschlossen ist, oder wenn der Patient während der Garantiezeit zahnärztliche Behandlungen von einem anderen Zahnarzt erhält
- Die Garantie gilt nicht, wenn der Patient bestimmte Krankheiten entwickelt oder eine Behandlung erhält, die das orale Gewebe oder die voraussichtliche Lebensdauer der zahnärztlichen Behandlung beeinträchtigen kann (z. B. schwerer Diabetes, Immunschwäche, Epilepsie, orale Verabreichung)
- Im Falle eines Unfalls oder einer anderen Verletzung der Zähne und der Kiefer
- Wenn der Patient nicht an der erforderlichen jährlichen Untersuchung teilnimmt
- Wenn der Patient den Anweisungen des Zahnarztes nicht folgt
- Im Falle von Problemen empfehlen wir unseren Patienten dringend, sie unverzüglich an die Beautiful Teeth Clinic zu melden, um eine Eskalation des Problems zu vermeiden und uns in die Lage zu versetzen, zeitnah mit ihnen umzugehen.
- Während der Garantiezeit wird die Behandlung, sofern klinisch angezeigt, kostenlos durchgeführt, ausgenommen Reise-, Unterbringungs- oder sonstige Kosten.